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   BGH, 27.10.2004 - VI ZR 47/04   

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https://dejure.org/2004,89882
BGH, 27.10.2004 - VI ZR 47/04 (https://dejure.org/2004,89882)
BGH, Entscheidung vom 27.10.2004 - VI ZR 47/04 (https://dejure.org/2004,89882)
BGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - VI ZR 47/04 (https://dejure.org/2004,89882)
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Wird zitiert von ... (6)

  • AG Chemnitz, 27.04.2006 - 16 C 673/06
    Der BGH hatte insoweit in seinen jüngeren Entscheidungen (vgl. u.a. Entscheidung vom 15.02.2 005, Az. VI ZR 47/04) ausgeführt, dass der Unfallersatztarif nur insoweit ein erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung sei, als sich mit Rücksicht auf die Unfallsituation ein gegenüber dem Normaltarif höherer Preis rechtfertigen lasse, weil dieser auf Leistungen des Vermieters beruhe, die durch die besondere Unfallsituation Veranlassung infolgedessen zur Schadensbehebung erforderlich sind.
  • AG Chemnitz, 16.03.2006 - 22 C 4346/05
    Der BGH hatte insoweit in seinen jüngeren Entscheidungen (vgl. u.a. Entscheidung vom 15.02.2005, Az. VI ZR 47/04) ausgeführt, dass der Unfallersatztarif nur insoweit ein "erforderlicher" Aufwand zur Schadensbeseitigung sei, als sich mit Rücksicht auf die Unfallsituation ein gegenüber dem Normaltarif höherer Preis rechtfertigen lasse, weil dieser auf Leistungen des Vermieters beruhe, die durch die besondere Unfallsituation Veranlassung infolge dessen zur Schadensbehebung erforderlich sind.
  • AG Chemnitz, 22.07.2005 - 16 C 2364/04
    Insbesondere in seiner neuesten Entscheidung (vgl. Urteil vom 15.02.2005 zum Az. VI ZR 47/04) hat der BGH aber klargestellt, dass es - soweit der Unfallersatztarif nicht erforderlicher Aufwand zur Schadensbeseitigung sei - es darauf ankomme, ob dem Geschädigten ein wesentlich günstigerer Normaltarif ohne weiteres zugänglich ist.
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